Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausordnung

 

der NaturFreunde Deutschlands Ortsgruppe Regensburg e. V.

 

1. Geltungsbereich

1.     Diese AGB gelten für alle Leistungen und Angebote des Vereins „NaturFreunde Deutschlands Ortsgruppe Regensburg e. V.“ (nachfolgend „Verein“ genannt), insbesondere für:

o   die Vermietung von Gästezimmern, Seminarräumen und sonstigen Einrichtungen,

o   gastronomische Leistungen im Vereinsheim,

o   Veranstaltungen und Vereinsangebote.

2.     Abweichende Bedingungen der Vertragspartner finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden vom Verein ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

2. Vertragsabschluss

1.     Der Vertrag kommt durch die schriftliche, mündliche oder elektronische Bestätigung einer Buchung durch den Verein zustande.

2.     Angebote des Vereins sind freibleibend.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung

1.     Der Verein ist verpflichtet, die vom Vertragspartner bestellten und zugesagten Leistungen bereitzustellen.

2.     Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Vereins.

3.     Zahlungen sind – soweit nicht anders vereinbart – sofort ohne Abzug fällig.

4.     Bei Übernachtungen kann der Verein eine angemessene Anzahlung verlangen.

 

4. Rücktritt und Stornierung

1.     Ein Rücktritt von einer Reservierung muss schriftlich, elektronisch oder via E-Mail erfolgen.

2.     Stornierungen sind möglich bis 30 Tage vor Beginn des gebuchten Termins sofern nicht anders vereinbart wurde. Bei späterem Storno werden 50 % der Gesamtsumme (Zimmer, Räume) in Rechnung gestellt.

3.     Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.

 

5. Nutzung der Einrichtungen

1.     Der Vertragspartner verpflichtet sich, die gemieteten Räume, Anlagen und Einrichtungen schonend und sachgerecht zu behandeln.

2.     Für Schäden, die durch Gäste oder Teilnehmer entstehen, haftet der Vertragspartner.

3.     Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

 

6. Haftung des Vereins

1.     Der Verein haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.     Für sonstige Schäden haftet der Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3.     Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände.

 

7. Hausordnung

1.     Für das Vereinsheim und die Gästezimmer gilt die jeweils aktuelle Hausordnung, die Bestandteil dieser AGB ist.

2.     Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

 

8. Datenschutz

1.     Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

 

9. Schlussbestimmungen

1.     Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Regensburg.

2.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

3.     Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

 

Stand:08.03.2026


Hausordnung

 

Hausordnung NFH “Alpiner Steig”

Fassung vom 17.02.2026

 

der NaturFreunde Deutschlands Ortsgruppe Regensburg e. V.

Diese Hausordnung dient dem geordneten Ablauf, der Sicherheit und dem angenehmen Aufenthalt aller Gäste. Mit der Buchung bzw. Nutzung unserer Einrichtungen erkennen Gäste die Hausordnung an.

 

1. Allgemeines

1.1 Das Haus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Regensburg e. V. und wird ehrenamtlich betrieben.

1.2 Alle Gäste und Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitglieder und Nachbarn nicht gestört oder gefährdet werden.

1.3 Den Anweisungen des Personals oder der verantwortlichen Vereinsmitglieder ist Folge zu leisten.

1.4 Das NaturFreundeHaus steht allen Mitgliedern der internationalen NaturFreunde-Bewegung zur Benützung offen. Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz vorhanden ist.

1.5 Von jedem Besucher wird erwartet, dass er dem Charakter und den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung trägt.

 

2. Für Hausgäste

2.1 Das Mitbringen von Haustieren ist nach vorheriger Absprache erlaubt. Tiere dürfen in Küchen-, Schlaf- und Sanitärräume nicht mitgenommen werden. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine erhöhte Reinigungsgebühr von mindestens 200,- € in Rechnung gestellt.

2.2 Alle ausgehändigten Zimmerschlüssel sind vor der Abreise dem Hausreferententeam zu übergeben. Bei Verlust ist voller Ersatz zu leisten.

2.3 Allen Hausgästen steht, im Rahmen ihrer Buchung (Seminar- /Nebenraum/ ÜN), die Terrasse sowie der Kinder- und Jugendraum kostenlos zur Verfügung. Die Alleinnutzung der Küche und des Grills ist nicht garantiert.

2.4 Vor der Abreise hat jeder Gast alle von ihm benutzten Einrichtungen, wie Kühlschrank, Gläserspülbecken, Herde und Backöfen nach der Benutzung zu reinigen. Geschirr, Gläser, Besteck und sonstige vorhandene Küchenausstattung muss sauber in die Schränke eingeräumt werden. Der Boden ist besenrein zu säubern. Bei starker Verschmutzung ist dieser nass zu wischen. Tische und Stühle sind an ihre vorgefundenen Plätze zu räumen.

 

2.5 Die am Haus ausgehängte Anordnung zur Mülltrennung und Müllbeseitigung ist strikt einzuhalten.

2.6 Das Grillen und die Verwendung der Feuerschale ist nur auf der dafür vorgesehenen Fläche erlaubt. Auf dem Zeltplatz ist dies verboten. Zigarettenrückstände müssen in die dafür vorgesehenen Behälter und Aschenbecher entsorgt werden. Eine behördlich angeordnete Warnung bez. Waldbrandgefahr ist zu beachten. Die Haftung liegt nicht beim NaturFreundeHaus.

2.7 Die Hauszufahrt darf nur zum Be- und Entladen benutzt werden (Rettungsweg). Flucht – und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

2.8 Das Mitbringen und Verwenden von Waffen, Feuerwerkskörpern oder gefährlichen Stoffen ist untersagt.

 

3. Zusatzbestimmungen für Übernachtungsgäste

3.1 Schlafgelegenheit wird nur nach online Anmeldung oder nach Anmeldung beim Hausreferententeam gewährt. Verbindliche Reservierungsbestätigungen haben Vorrang. Die Zimmeraufteilung wird vom Hausreferententeam vorgenommen.

3.2 Übernachtungsgäste müssen sich in den Meldeschein einzeln eintragen. Gruppen ab zehn Personen können gemeinsam mit einem Verantwortlichen eingetragen werden.

3.3 Besucher sind nur nach vorheriger Genehmigung erstattet.

3.4 Bettwäsche ist in den Zimmern vorhanden. Schlafsäcke dürfen aus hygienischen Gründen in den Zimmern nicht verwendet werden.

3.5 Die Verwendung von Koch- und Heizgeräten und offenem Feuer (z. B. Kerzen) sowie jegliche Form von Speisen und Getränken sind in den Schlafräumen nicht zulässig.

3.6 Die Nachtruhe gilt in der Regel von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Hausreferententeam möglich. Außerhalb des Hauses muss mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohner, nach 22.00 Uhr, laute Musik und jeglicher Lärm unterlassen werden. Bei parallelen Buchungen von Feiern und anderen Übernachtungsgästen kann es zu Abweichungen von der Nachtruhe kommen. Hier muss eine gütliche Regelung mit dem Hausreferenten getroffen werden.

3.7 Die Schlafräume sollen am Tag der Abreise, auch bei anschließender Buchung eines Seminarraumes, um 10.00Uhr geräumt sein. Übernachtungsgäste, ohne anschließender Buchung eines Seminarraumes, sollen bis 10.00 Uhr das Haus verlassen haben. Die Bettwäsche ist abzuziehen und die Schlafräume sind besenrein zu hinterlassen.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Schäden am Inventar oder an den Einrichtungen sind unverzüglich zu melden und vom Verursacher zu ersetzen.

4.2 Für das Eigentum des Besuchers wird vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen.

4.3 Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art und in voller Höhe, welche sie im Haus oder auf dem Grundstück erleiden.

4.4 Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers vorliegt, den Hauseigentümer von allen Ansprüchen freizustellen.

4.5 Der Benutzer des Hauses erkennt die in dieser Hausordnung aufgeführten Bedingungen als Bestandteil der Buchung in vollem Umfang an.

4.6 Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung behält sich der Verein vor, Gäste des Hauses oder der Veranstaltung ohne Erstattung bereits gezahlter Entgelte des Geländes zu verweisen

4.7 Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der NaturFreunde-Ortsgruppe, also Regensburg

 

4.8 Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Nutzung des NaturFreunde Hauses „Alpiner Steig“ und dem Besuch von Veranstaltungen der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Regensburg e.V., ausgeschlossen.