Hausordnung 

Fassung vom Juni 2015

1. Allgemeines

1.1 Das Haus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Regensburg e. V. Der Hausreferent und die Hausbetreuer sind ehrenamtlich tätig.

 

1.2 Das Naturfreundehaus steht allen Mitgliedern der internationalen Naturfreundebewegung zur Benützung offen. Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz vorhanden ist.

 

1.3 Von jedem Besucher wird erwartet, dass er dem Charakter und den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung trägt.

 

1.4 Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und sonstiger Bestimmungen sind die Hausbetreuer verantwortlich. Insoweit ist ihren Anweisungen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann der Hausbetreuer von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

 

2. Für Hausgäste

2.1 Getränke, die im Haus erhältlich sind, dürfen grundsätzlich nicht von außerhalb mitgebracht werden.

 

2.2 Tiere dürfen in Küchen, Schlaf- und Sanitärräume nicht mitgenommen werden.

 

2.3 Alle ausgehändigten Schlüssel sind vor der Abreise dem Hausbetreuer zu übergeben. Bei Verlust ist voller Ersatz zu leisten. Die Schlösser sind Teil einer Generalschließanlage.

 

2.4 Selbstversorgern steht die Selbstversorger-Küche zur Verfügung. Die Benutzungsbestimmungen sind in einem besonderen Aushang festgelegt.

 

2.5 Vor der Abreise hat jeder Gast alle von ihm benutzten Räume besenrein oder gesaugt zu hinterlassen. Die Küche muss gewischt werden. Das verwendete Geschirr ist sauber und trocken einzuräumen, Tische und Stühle an ihren vorgefundenen Platz zu räumen (siehe Tischstellplan).

 

2.6 Die am Haus ausgehängte Anordnung zur Mülltrennung und Müllbeseitigung ist strikt einzuhalten.

 

3. Für Übernachtungsgäste

3.1 Schlafgelegenheit wird nur nach vorheriger Anmeldung beim Hausbelegungsdienst gewährt. Verbindliche Buchungsbestätigungen haben Vorrang.

 

3.2 Übernachtungsgäste müssen sich in die Übernachtungsliste einzeln eintragen. Gruppen ab zehn Personen können gemeinsam mit einem Verantwortlichen eingetragen werden.

 

3.3 Zimmeraufteilung wird vom Hausbetreuer vorgenommen.

 

3.4 Bettwäsche kann selbst mitgebracht oder im Haus geliehen werden. Schlafsackpflicht (Zukünftig - Schlafsäcke dürfen aus hygienischen Gründen in den Zimmern nicht verwendet werden).

3.5 Die Verwendung von Koch- und Heizgeräten und offenem Feuer (z. B. Kerzen) sowie Essen und Trinken ist in den Schlafräumen nicht zulässig.

 

3.6 Die Nachtruhe gilt in der Regel von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Hausbetreuer möglich. Außerhalb des Hauses muss mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohner, nach 22.00 Uhr, laute Musik und jeglicher Lärm unterlassen werden.

 

3.7 Die Schlafräume sollen am Tag der Abreise um 10.00Uhr geräumt sein.

 

3.8 Die in den Zimmern aushängende Zimmerordnung ist Bestandteil der Hausordnung.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Nimmt ein Gast bestellte Leistungen (gebuchte Räume, bestellte Übernachtungen) nicht oder nur teilweise in Anspruch, so haftet er für den Schaden, der dadurch dem Verein entsteht. Zu diesem Zweck kann eine hinterlegte Kaution einbehalten und eine Nachforderung gestellt werden.

 

4.2 Der Benutzer des Hauses hat allen Schaden zu ersetzen, der durch sein Verhalten dem Hauseigentümer oder Dritten entsteht. Für das Eigentum des Besuchers wird vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen.

 

4.3 Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art in voller Höhe, welche sie im Haus oder auf dem Grundstück erleiden.

 

4.4 Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers vorliegt, den Hauseigentümer von allen Ansprüchen freizustellen.

 

4.5 Der Benutzer des Hauses erkennt die in dieser Hausordnung aufgeführten Bedingungen als Bestandteil der Buchung in vollem Umfang an.

 

4.6 Die Hauszufahrt darf nur zum Be- und Entladen benutzt werden ( Rettungsweg ).

 

4.7 Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der NaturFreunde-Ortsgruppe, also Regensburg.