Hausordnung NFH “Alpiner Steig”

Fassung vom Dezember 2018

1. Allgemeines

1.1 Das Haus ist Eigentum der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Regensburg e. V. Der Hausreferent und die Hausbetreuer sind ehrenamtlich tätig.

1.2 Das Naturfreundehaus steht allen Mitgliedern der internationalen Naturfreundebewegung zur Benützung offen. Nichtmitglieder werden aufgenommen, soweit Platz vorhanden ist.

 

1.3 Von jedem Besucher wird erwartet, dass er dem Charakter und den Bestrebungen unserer Organisation Rechnung trägt.

 

1.4 Für die Einhaltung und Durchführung der Hausordnung und sonstiger Bestimmungen sind die Hausbetreuer verantwortlich. Insoweit ist ihren Anweisungen Folge zu leisten. Bei groben Verstößen kann der Hausreferent, jedes Vorstandsmitglied, oder der Hausbetreuer, von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

 

2. Für Hausgäste

2.1 Getränke, die im Haus erhältlich sind, dürfen grundsätzlich  nicht mitgebracht und konsumiert werden.

 

2.2 Tiere dürfen in Küchen, Schlaf- und Sanitärräume nicht mitgenommen werden. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine erhöhte Reinigungsgebühr von mindestens 200,- € in Rechnung gestellt.

 

2.3 Alle ausgehändigten Schlüssel sind vor der Abreise dem Hausbetreuer zu übergeben. Bei Verlust ist voller Ersatz zu leisten. Die Schlösser sind Teil einer Generalschließanlage.

 

2.4 Den Hausgästen steht, im Rahmen der Reservierung des großen Gastraumes, kostenlos zur Verfügung. Die Alleinnutzung der Küche ist nicht garantiert.

 

2.5 Vor der Abreise hat jeder Gast alle von ihm benutzten Einrichtungen, wie Kühlschrank, Gläserspülbecken, Herde und Backöfen nach der Benutzung zu reinigen. Geschirr, Gläser, Besteck und sonstige vorhandene Küchenausstattung muss sauber in die Schränke eingeräumt werden. Der Boden ist besenrein zu säubern. Bei starker Verschmutzung ist dieser nass zu wischen. Tische und Stühle an ihren vorgefundenen Platz zu räumen (siehe Tischstellplan)

 

2.6 Die am Haus ausgehängte Anordnung zur Mülltrennung und Müllbeseitigung ist strikt einzuhalten.

 

3. Für Übernachtungsgäste

3.1 Schlafgelegenheit wird nur nach schriftlicher Anmeldung, oder nach Anmeldung beim Hausbetreuer gewährt. Verbindliche Reservierungsbestätigungen haben Vorrang. Die Zimmeraufteilung wird vom Hausbetreuer vorgenommen.

 

3.2 Übernachtungsgäste müssen sich in den Meldeschein einzeln eintragen. Gruppen ab zehn Personen können gemeinsam mit einem Verantwortlichen eingetragen werden.

  

3.3 Bettwäsche ist in den Zimmern vorhanden. Schlafsäcke dürfen aus hygienischen Gründen in den Zimmern nicht verwendet werden. In den Matratzen-Schlafräumen müssen Schlafsäcke verwendet werden. Hüttenschlafsäcke können gegen Gebühr geliehen werden. 

 

3.4 Die Verwendung von Koch- und Heizgeräten und offenem Feuer (z. B. Kerzen) sowie jegliche Form von Speisen und Getränken sind in den Schlafräumen nicht zulässig.

 

3.5 Die Nachtruhe gilt in der Regel von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Hausbetreuer möglich. Außerhalb des Hauses muss mit Rücksicht auf die umliegenden Anwohner, nach 22.00 Uhr, laute Musik und jeglicher Lärm unterlassen werden.

 

3.6 Die Schlafräume sollen am Tag der Abreise um 10.00Uhr geräumt sein.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Nimmt ein Gast bestellte Leistungen (gebuchte Räume, bestellte Übernachtungen) nicht oder nur teilweise in Anspruch, so haftet er für den Schaden, der dadurch dem Verein entsteht. Zu diesem Zweck kann eine hinterlegte Kaution einbehalten und eine Nachforderung gestellt werden.

 

4.2 Der Benutzer des Hauses hat allen Schaden zu ersetzen, der durch sein Verhalten dem Hauseigentümer oder Dritten entsteht. Für das Eigentum des Besuchers wird vom Hauseigentümer keine Haftung übernommen.

 

4.3 Benutzer des Hauses haften in eigener Verantwortung für Unfälle jeglicher Art und in voller Höhe, welche sie im Haus oder auf dem Grundstück erleiden.

 

4.4 Der Benutzer des Hauses hat, soweit kein grob fahrlässiges Verhalten des Hauseigentümers vorliegt, den Hauseigentümer von allen Ansprüchen freizustellen.

 

4.5 Der Benutzer des Hauses erkennt die in dieser Hausordnung aufgeführten Bedingungen als Bestandteil der Reservierung in vollem Umfang an.

 

4.6 Die Hauszufahrt darf nur zum Be- und Entladen benutzt werden (Rettungsweg).

 

4.7 Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der NaturFreunde-Ortsgruppe, also Regensburg.

 

4.8 Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von der Nutzung des NaturFreundeHauses Alpiner Steig und dem Besuch von Veranstaltungen der NaturFreunde Deutschlands, Ortsgruppe Regensburg e.V., ausgeschlossen.